Hilfe für Haushalt und Garten mit dem Dienstleistungsscheck (DLS)

gartenarbeit

Du benötigst Unterstützung im Haushalt - beim Fensterputzen, Wäschewaschen, Heckenschneiden, Rasenmähen oder beim Entrümpeln? Oder manches ist schon etwas beschwerlich und Hilfe beim Einkaufen wäre eine Erleichterung?

Die Asylwerber*innen im ehemaligen Gasthaus Reiter suchen eine Beschäftigung und können ihre Dienste im Rahmen des Dienstleistungsschecks (DLS) anbieten. Dies ermöglicht es den Asylwerbenden, einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen und sich etwas Geld dazuzuverdienen. Außerdem können sie so ihre Deutschkenntnisse erweitern und Kontakte mit Einheimischen knüpfen, was sich positiv auf den Integrationsprozess auswirkt. Asylwerber*innen dürfen zu ihren Leistungen aus der Grundversorgung bis zu 110 € pro Person und Monat dazuverdienen.

Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) kann man unbürokratisch und auf legalem Wege Dienstleistungen in Privathaushalten in Anspruch nehmen. Bezahlt werden die Tätigkeiten mittels Dienstleistungsschecks, die es in der Trafik, am Postamt oder online zu kaufen gibt. Die Personen, die die Arbeit verrichten, können diese Schecks in der Folge in Bargeld umwandeln bzw. bekommen den Betrag auf ihr Konto überwiesen. Zudem sind sie unfallversichert und haben auch bei geringfügigen Einkünften die Möglichkeit zu einer freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung. Bei der Bezahlung sind die kollektivvertraglichen Mindestlöhne einzuhalten. Beispielsweise beträgt der Mindestlohn für eine Reinigungskraft 14,15 €. Als eine der wenigen Arbeitsmöglichkeiten dürfen Asylwerber*innen, die seit 3 Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, mittels Dienstleistungsscheck arbeiten.

Genauere Infos findest Du unter dienstleistungsscheck-online.at oder jetzt auch als DLS - Dienstleistungsscheck Handy-App verfügbar:

Google Play Store und App Store

Interesse? 

Den Kontakt im Quartier stellt gerne Jasmin Wakolbinger vom Roten Kreuz her. 0664 / 8234 462 bzw. jasmin.wakolbinger@o.roteskreuz.at

Lebensmittel- und sonstige Sachspenden sind übrigens willkommen. Auch hier übernimmt Jasmin Wakolbinger die Koordination



eine Schwarz-Weiß-Zeichnung des Gesichts einer Frau

Wie viel Geld bekommen Asylwerber*innen eigentlich?

Bei Unterbringung in einem Selbstversorgerhaus wie bei uns in Sarleinsbach erhalten die Asylwerber*innen keinerlei Verpflegung. Die finanzielle Unterstützung beträgt pro Erwachsenem € 7,00 täglich. Zuzüglich erhalten sie Bekleidungsgeld (max. € 150,00 / Jahr in Gutscheinen) und Schulgeld (max. € 200,00 / Jahr). 

€ 25,00 - gesamt - erhält der Unterkunftgeber (Rotes Kreuz), davon ist das Verpflegungsgeld an die Asylwerber auszuzahlen.

Alle Asylwerber*innen sind krankenversichert, wobei ihnen nur die notwendigsten Leistungen bezahlt werden.


Welcher Arbeit dürfen sie während des Asylverfahrens nachgehen?

Die Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber*innen sind eingeschränkt

Für eine reguläre Arbeit benötigen sie eine Beschäftigungsbewilligung für den konkreten Job bei einem bestimmten Arbeitgeber. Das AMS stellt diese Bewilligung aus, wenn es nicht jemand anderen besser qualifizierten gibt.

Ohne Beschäftigungsbewilligung gibt es folgende Arbeitsmöglichkeiten:
 - Hilfsarbeiten in Zusammenhang mit der Unterbringung
 - Gemeinnützige Hilfsarbeiten für Bund, Land oder Gemeinde
 - Hilfsdienste in Privathaushalten mit Dienstleistungscheck
 - Selbständige Tätigkeit mit den jeweiligen Genehmigungen

Text