Vereinsförderung 2017
Katholische Jungschar Sarleinsbach: € 70,00
Katholische Jungschar Putzleinsdorf: € 35,00
JUPA Sarleinsbach: € 70,00
Landjugend Sarleinsbach: € 70,00
DSG-Union Putzleinsdorf: € 240,00
DSG-Union Sarleinsbach: € 415,00
Stocksportverein Atzesberg: € 185,00
Freizeitclub FC Schartner: € 175,00
Pfarrbücherei Sarleinsbach: € 145,00
Pfarrbücherei Putzleinsdorf: € 90,00
Musikverein Putzleinsdorf: € 590,00
Musikverein Sarleinsbach: € 880,00
Volkstanzgruppe Sarleinsbach: € 70,00
Imkerverein Sarleinsbach: € 90,00
Spiegel Spiel-Gruppen-Elternbildung € 70,00
Ortsbauernschaft (bisher nur bei Durchführung Blumenschmuckaktion)
€ 150,00
FF. Putzleinsdorf: € 400,00
Gemeinderatsbeschluss vom 08.11.2016
Gemeindevorstandsbeschluss vom 08.11.2016
Beihilfe Semesterticket
Schüler und Studenten erhalten auf Antrag eine Unterstützung in der Höhe der Ermäßigung, die sie bei Anmeldung eines Hauptwohnsitzes am Studienort für die Benützung der örtlichen Verkehrsbetriebe erhalten. Der Betrag ist mit € 75,- pro Semester begrenzt. Anträge können beim Gemeindeamt oder über folgende Formulare gestellt werden:
Antragsformular Beihilfe Semesterticket Sarleinsbach Antragsformular Beihilfe Semesterticket AtzesbergGemeinderatsbeschluss Sarleinsbach vom 10.09.2015
Gemeinderatsbeschluss Atzesberg vom 31.08.2015
Beihilfe Schulveranstaltungen
4. Schulstufe - Volksschule
je teilnehmenden Schüler € 20,00 (Linz-Aktion)
5. Schulstufe (Bsp.: NMS/ BRG)
je teilnehmenden Schüler € 20,00 (Sportwoche)
6. Schulstufe (Bsp.: NMS/ BRG)
je teilnehmenden Schüler € 20,00 (Schikurs)
7. Schulstufe (Bsp.: NMS/ BRG)
je teilnehmenden Schüler € 20,00 (Schikurs)
8. Schulstufe (Bsp.: NMS/ BRG)
je teilnehmenden Schüler € 25,00 (Wienaktion)
9. Schulstufe (Bsp.: NMS/ BRG/ PTS/ LWS)
je teilnehmenden Schüler € 20,00 (Schikurs)
Antragsformular: Beihilfe Schulveranstaltung
Gemeindevorstandsbeschluss vom 08.11.2016
Steilflächenförderung
Für landwirtschaftlich genutzte Steilflächen innerhalb der Gemeinde Atzesberg erhalten die Bewirtschafter jährlich eine Förderung.
Bei der Pflege und Bewirtschaftung von Steilflächen leisten die Landwirte einen erstklassigen Beitrag zur Erhaltung unserer wunderschönen Kulturlandschaft.
Daher beschloss der Gemeinderat diesen Mehraufwand durch Gewährung einer Förderung teilweise abzugelten.
Förderungshöhe:
Steilflächen von 18 - 25 % Neigung: € 4,00 pro Hektar
Steilflächen von 25 - 35 % Neigung: € 9,00 pro Hektar
Steilflächen über 35 % Neigung: € 22,00 pro Hektar
Förderungsrichtlinien:
- Die beantragte Fläche muss ortsüblich bewirtschaftet werden (mindestens 1x mähen und Ampferbekämpfung)
- Es darf keine Aufforstung durchgeführt und kein Aufforstungsantrag gestellt werden.
- Der Datenweitergabe vom Mehrfachantrag des Bewirtschafters für eine Flächenkontrolle über die Agramarkt Austria wird zugestimmt.
- Eine Kopie des Mehrfachantrages (inkl. Blatt BHK) ist beizulegen.
- Anträge können bis 30.11. unter Vorlage des Mehrfachantrages beim Gemeindeamt gestellt werden.
- Der Antrag ist einmalig zu stellen. Eine Änderung bei den Flächen ist jährlich bis 30.09. zu melden.
- Gefördert werden nur landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Gemeinde Atzesberg.
- Eine Änderung bei den Flächen ist vom Bewirtschafter sofort bekannt zu geben.
- Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung auf ein Bankkonto.
Gemeinderatsbeschluss vom 04.05.2010
Alternativenergieanlagen
Alternativenergieanlagen ( = Solar-, Hackschnitzel- und Holzvergaseranlagen, Pelletsheizungen, Wärmepumpen, Anschluss ans Nahwärmenetz, Wohnraumlüftung, Windenergie und Photovoltaikanlagen) werden mit € 150,00 gefördert.
Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist eine Förderung des Landes Oö.
Gemeinderatsbeschluss vom 04.05.2010
Familienzuschuss - Geburt eines Kindes
Für jedes neu geborene Kind erhält die in der Gemeinde gemeldete Mutter bei der Geburt einen Betrag im Wert von € 75,00.
Ab dem 3. Kind werden € 100,00 übergeben.
Gemeinderatsbeschluss vom 19.12.2001