Volksbegehren

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Volksbegehren sind für die BürgerInnen ein Weg, selbst ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Dabei muss es sich um eine Angelegenheit handeln, die in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Volksbegehren müssen keine konkreten Gesetzesvorschläge bzw. -texte vorlegen, wohl aber ihr Anliegen genau beschreiben.

Das Innenministerium, die Gemeinden, die Bezirkswahlbehörden und die Bundeswahlbehörde wirken bei der Durchführung mit.


Volksbegehren können sowohl im Einleitungsverfahren (Unterstützungserklärungen) als auch im Eintragungsverfahren bei der Gemeinde unterschrieben werden. 

Auch eine elektronische Unterstützung mit Handy-Signatur ist rund um die Uhr und ohne dem Gang zum Gemeindeamt möglich.


Informationen zu aktuell laufenden Volksbegehren, dem Wortlaut des Volksbegehrens und zur Online-Unterstützung von Volksbegehren erhalten Sie auf der Homepage des BMI unter folgendem Link: https://www.bmi.gv.at/411/