Neue Förderrichtlinen für Alternativenergieanlagen beschlossen

energie

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sarleinsbach hat in seiner Sitzung am 10. Februar 2022 neue Förderrichtlinien für Alternativenergieanlagen beschlossen. Voraussetzung für die Gewährung der Gemeindeförderung ist die Zusicherung einer Landes- oder Bundesförderung.

Anschluss Nahwärmenetz - Hackschnitzelanlage - Holzvergaseranlage - Pelletsheizung - Solaranlage - Wärmepumpe - Windenergie - Wohnraumlüftung:
Förderbetrag: 35 % der zugesicherten Landes- oder Bundesförderung, max. aber € 750,00

Photovoltaikanlagen:
bis 5,0 KWp € 550,00
ab 5,1 KWp  € 700,00

Stromspeicheranlage:
bis 10,0 KWh € 550,00
ab 10,1 KWh € 700,00

Die Gemeindeförderung wird in Form von Gutscheinen ausbezahlt, die bei allen Mitgliedsbetrieben des Vereins "Sarleinsbacher Impulse" eingelöst werden können.

Förderrichtlinien Alternativenergieanlagen Sarleinsbach