Neuer Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Rohrbach ab 1. Jänner 2020

Mitarbeiter des STAV

Die Mitarbeiter des Standes- und Staatsbürgerschaftsverbandes mit der AL der Stadtgemeinde Rohrbach Mag. Karin Felhofer und Verbandsobmann Andreas Lindorfer


Die Gemeinden Sarleinsbach und Atzesberg sind Mitglieder des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Rohrbach

Die Personenstandsagenden von 35 Gemeinden des Bezirkes werden ab 1. Jänner 2020 am Standesamtsverband Rohrbach zentral erledigt. Die administrative Abwicklung wird in den Räumlichkeiten der Stadtgemeinde Rohrbach-Berg durchgeführt, wo die Kompetenzen entsprechend gebündelt werden. Viele aufwändige Verfahren werden nun an einer zentralen Stelle abgewickelt. Dies entspricht einer zweckmäßigen und modernen Verwaltung.

Was bedeutet die Zusammenlegung für die Gemeindebürger der Verbandsmitgliedsgemeinden? - Das Wesentliche in Kürze:

  • Urkundenausdruck:
    Urkunden sind nach wie vor - außer der erstmaligen Geburtsurkunde – am Gemeindeamt Sarleinsbach erhältlich.

  • Geburt:
    Die Beurkundung einer Geburt und Ausdruck der Geburtsurkunde findet in Rohrbach-Berg statt.

  • Trauungen:
    Die Ermittlung der Ehefähigkeit wird am Stadtamt Rohrbach-Berg durchgeführt. Die standesamtliche Trauung kann nach wie vor in Sarleinsbach stattfinden, deshalb findet der erste Kontakt am Gemeindeamt Sarleinsbach statt. Die Standesbeamtinnen aus Sarleinsbach besprechen mit den Verlobten alles Weitere.

  • Sterbefall:
    Alle Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalles werden am Gemeindeamt Sarleinsbach entgegengenommen und an den Standesamtsverband Rohrbach weitergeleitet. Die Sterbeurkunde kann am Gemeindeamt Sarleinsbach und am Sitz des Standesamtsverbandes ausgestellt werden.

  • Staatsbürgerschaftsnachweis:
    Kann am Gemeindeamt Sarleinsbach und am Sitz des Staatsbürgerschaftsverbandes ausgestellt werden.

Bei Fragen stehen Ihnen gerne Roswitha Märzinger und Sabine Stallberger zur Verfügung.