Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Derzeit fallen folgende Gebühren an: € 76,70  Totenbeschaugebühr, € 9,30 Sterbeurkunde, € 50,00 Aufbahrungshalle Sarleinsbach

Zuständig