Bauanzeigen

Der Bauanzeige sind neben dem Anzeigeformular je nach Art des Bauvorhabens ein Bauplan oder lediglich eine zeichnerische Darstellung (Skizze) sowie eine ausreichende Beschreibung jeweils in zweifacher Ausfertigung anzuschließen.

Zur Beurteilung, ob ein anzeigepflichtiges, bewilligungspflichtiges oder anzeigefreies Bauvorhaben vorliegt, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem Bauamt der Gemeinde.

Zuständig