Beihilfe Semesterticket/Klimaticket für StudentInnen Atzesberg

Die Gemeinde Atzesberg gewährt bei Erwerb eines Semestertickets oder eines Klimatickets eine finanzielle Unterstützung an Schüler und Studenten in der Höhe der Ermäßigung, die sie bei Anmeldung eines Hauptwohnsitzes am Studienort für die Benützung der örtlichen Verkehrsbetriebe erhalten. Der Betrag ist mit € 75,-- pro Semester begrenzt.

Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses: 

  • Schüler/Student (in Ausbildung stehend) mit Nachweis
  • Hauptwohnsitz bleibt während des Semesters in der Gemeinde Atzesberg
  • Vollendung des 18. Lebensjahres und Höchstalter von 30 Jahren
  • Erwerb eines Semestertickets am Studienort oder eines Klimatickets (Nachweis)
  • Nachweis der Gewährung eines (Gemeinde)zuschusses am Studienort für das jeweilige Ticket

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf schriftlichen Antrag des/der Studierenden. Der Antrag ist längstens bis Ende eines Semesters beim Gemeindeamt einzubringen. 

Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen. Es besteht darauf kein Rechtsanspruch. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes vor Semesterende ist ein bereits gewährter Zuschuss zurück zu zahlen. 

 Gemeinderatsbeschluss Atzesberg vom 07.12.2021

Formulare