Eheschließung

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunden von Vorehen
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Am Gemeindeamt Sarleinsbach werden die Urkunden entgegengenommen und Details der standesamtlichen Trauung besprochen.
Die Ermittlung der Ehefähigkeit erfolgt nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme eines Standesbeamten am Standesamt Rohrbach.

Zuständig