Bitte mitbringen:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunden von Vorehen
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise
- (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
- Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Am Gemeindeamt Sarleinsbach werden die Urkunden entgegengenommen und Details der standesamtlichen Trauung besprochen.
Die Ermittlung der Ehefähigkeit erfolgt nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme eines Standesbeamten am Standesamt Rohrbach.