Lehrlingsausbildungsbeihilfe

Gewerbliche Betriebe, welche Lehrlinge ausbilden, bekommen für jedes positiv abgeschlossenes Lehrverhältnis eine Beihilfe.
Die Lehrlingsausbildungsbeihilfe wird frühestens im dritten Lehrjahr gewährt und beträgt pro Lehrverhältnis einmalig € 580,00.

Gemeinderatsbeschluss vom 20.03.1986
Gemeinderatsbeschluss vom 03.01.1981