Steilflächenförderung

Bei der Pflege und Bewirtschaftung von Steilflächen und Landschaftselementen leisten die Landwirte einen erstklassigen Beitrag zur Erhaltung unserer wunderschönen Kulturlandschaft.
Daher beschloss der Gemeinderat aufgrund der Empfehlung des Umweltausschusses den Mehraufwand durch Gewährung einer Förderung teilweise abzugelten.


Förderungsrichtlinien:

  1. Die beantragte Fläche muss ortsüblich bewirtschaftet werden (mindestens pro Jahr 1x mähen).
  2. Es darf keine Aufforstung durchgeführt und kein Aufforstungsantrag gestellt werden.
  3. Landschaftselemente sind nur dann förderfähig, wenn diese im AMA-Mehrfachantrag erfasst sind.
  4. Die Antragstellung erfolgt durch einmalige Vorlage einer Kopie des Mehrfachantrages an das Gemeindeamt.
  5. Änderungen bei den bewirtschafteten Flächen und den Landschaftselementen sind umgehend an das Gemeindeamt bekanntzugeben. Änderungen, die bis 30. September bekanntgegeben werden, werden für die Berechnung der Förderung im jeweiligen Jahr berücksichtigt.
  6. Gefördert werden nur landwirtschaftlich genutzte Flächen und Landschaftselemente, die im Gemeindegebiet Sarleinsbach liegen.
  7. Der / die AntragellerIn stimmt der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu.
  8. Der Auszahlungsbetrag wird auf den nächsten durch fünf teilbaren Betrag aufgerundet.
  9. Die Auszahlung erfolgt jährlich im Dezember und wird in Form von Einkaufsgutscheinen, welche bei Mitgliedsbetrieben der Sarleinsbacher Impulse eingelöst werden können, abgewickelt.

Förderhöhe:

Förderhöhe Steilflächenförderung

Landschaftselemente lt. ÖPUL Richtlinien (Bäume, Büsche, Ufergehölzer, Hecken, Böschungen, "Roar", Obstbäume)



Gemeinderatsbeschluss vom 10.02.2021