Steilflächenförderung Atzesberg

Für landwirtschaftlich genutzte Steilflächen innerhalb der Gemeinde Atzesberg erhalten die Bewirtschafter jährlich eine Förderung.

Bei der Pflege und Bewirtschaftung von Steilflächen leisten die Landwirte einen erstklassigen Beitrag zur Erhaltung unserer wunderschönen Kulturlandschaft.
Daher beschloss der Gemeinderat diesen Mehraufwand durch Gewährung einer Förderung teilweise abzugelten.

Förderungshöhe:
Steilflächen von 18 - 25 % Neigung: € 4,00 pro Hektar
Steilflächen von 25 - 35 % Neigung: € 9,00 pro Hektar
Steilflächen über 35 % Neigung: € 22,00 pro Hektar

Förderungsrichtlinien:

  1. Die beantragte Fläche muss ortsüblich bewirtschaftet werden (mindestens 1x mähen und Ampferbekämpfung)
  2. Es darf keine Aufforstung durchgeführt und kein Aufforstungsantrag gestellt werden.
  3. Der Datenweitergabe vom Mehrfachantrag des Bewirtschafters für eine Flächenkontrolle über die Agramarkt Austria wird zugestimmt.
  4. Eine Kopie des Mehrfachantrages (inkl. Blatt BHK) ist beizulegen.
  5. Anträge können bis 30.11. unter Vorlage des Mehrfachantrages beim Gemeindeamt gestellt werden.
  6. Der Antrag ist einmalig zu stellen. Eine Änderung bei den Flächen ist jährlich bis 30.09. zu melden.
  7. Gefördert werden nur landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Gemeinde Atzesberg.
  8. Eine Änderung bei den Flächen ist vom Bewirtschafter sofort bekannt zu geben.
  9. Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung auf ein Bankkonto. 

Gemeinderatsbeschluss vom 04.05.2010