Stellenausschreibung Amtsleitung

Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates vom  25.04.2024 wird von der Marktgemeinde Sarleinsbach gemäß §§ 8 und 9 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (Oö. GDG 2002) folgender Dienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben: 

                                                   

Leitung der Verwaltungsgemeinschaft Sarleinsbach – Atzesberg (w, m, d)

 Die Besetzung erfolgt mit 1. Juli 2025 mit einem Beschäftigungsausmaß von 100 % bzw. 40 Wochenstunden. Die Bestellung erfolgt vorerst befristet auf 3 Jahre, im Anschluss daran sind Weiterbestellungen im Ausmaß von jeweils bis zu 5 Jahren möglich. Für eine Einarbeitungszeit ist eine Anstellung ab 1. Jänner 2025 möglich.

 

Beschreibung der Hauptaufgaben:

 Ø Leitung der Verwaltungsgemeinschaft Sarleinsbach – Atzesberg, Führung der gesamten Verwaltung sowie Dienstaufsicht über alle Dienststellen der Verwaltungsgemeinschaft Sarleinsbach – Atzesberg,

Ø Gestaltung von organisatorischen und sachlichen Voraussetzungen für einen zeitgemäßen bedürfnis- und kundenorientierten sowie wirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieb,

Ø Ansprechpartner für Bürgermeister/in, Gemeindeorgane, Gemeindebedienstete und Bevölkerung,

Ø Organisation und Teilnahme an den Sitzungen der Kollegialorgane der Gemeinden Sarleinsbach und Atzesberg,

Ø Hauptverantwortung für Vorbereitung, Erledigung und Umsetzung der Beschlüsse der Gemeinderäte und Gemeindevorstände,

Ø Hauptverantwortung für Finanzplanung der Gemeinden,

Ø Abwicklung von Vorhaben,

Ø Vertrags- und Rechtsangelegenheiten,

Ø Personalangelegenheiten,

Ø Obmann/Obfrau des Vereins zur Förderung der Infrastruktur (VFI) der Marktgemeinde Sarleinsbach bzw. Geschäftsführer der VFI Sarleinsbach & Co KG.

                                                                                                      

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:

 Ø persönliche, insbesondere die gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben,

Ø österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsangehörige, denen auf Grund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration und davon abgeleitetem Recht dieselben Rechte für den Berufszugang gewährt werden,

Ø die volle Handlungsfähigkeit,

Ø Führerschein der Klasse B.

 

Besondere, unbedingt zu erfüllende Aufnahmevoraussetzungen:

Ø Abschluss einer allgemein- oder berufsbildenden höheren Schule oder Nachweis eines anderen Bildungsabschlusses mit Reifeprüfung. Eine mehrjährige Verwendung im öffentlichen Dienst in der Entlohnungsgruppe b bzw. in den Funktionslaufbahnen GD oder LD 17 oder nummerisch niedriger gilt als gleichwertig,

Ø Oder Absolvierung eines Universitäts- oder (Fach)Hochschulstudiums, z.B. Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften bzw. Public Management,

Ø Abgeschlossene Dienstausbildung nach der Oö. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung 2005 (sofern diese noch nicht oder noch nicht vollständig abgelegt wurde, hat sie innerhalb von 3 Jahren ab Dienstantritt verpflichtend zu erfolgen).

 

Zusätzlich erwünschte Qualifikationen:

 Mehrjährige Erfahrung im Gemeindedienst,

Abgeschlossene Ausbildung für Standesbeamte.

 

Als Führungskraft verfügen Sie weiter über:

 Ø    Mehrjährige Praxiserfahrung in der Führung und Leitung von Organisationen oder Organisationseinheiten (Privatwirtschaft oder Öffentlicher Dienst),

Ø    Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität,

Ø    Objektivität und Offenheit, Kritikfähigkeit und die Fähigkeit zur Konfliktlösung,

Ø    Geschick und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Bürger/innen,

Ø    Motivationskraft, Ausdauer und gute Umgangsform,

Ø    Kommunikationsstärke und lösungsorientiertes Denken,

Ø    Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen,

Ø    Innovations- und Veränderungsbereitschaft,

Ø    Bereitschaft zur Aus- und Weiterbildung im fachlichen und persönlichen Bereich.

 

Wir bieten

 ·       Abschluss eines Dienstvertrages als Vertragsbedienstete/r nach den Bestimmungen des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 (Oö. GDG 2002 idgF),

·       Entlohnung in der Funktionslaufbahn GD 9. Mindestbruttogehalt € 5.001,50 auf Vollzeitbasis – Einstufung abhängig von Erfahrung und Qualifikation,

·       Während der Einarbeitungszeit erfolgt die Entlohnung in GD 14,

·       vielfältige Aufgabenstellungen und Möglichkeiten zur Fortbildung,

·       Viele Möglichkeiten für eine aktive Mitgestaltung bei der Weiterentwicklung der Gemeinden.

 

Das Auswahlverfahren erfolgt nach den Bestimmungen der Personal-Objektivierung (§§ 8 ff Oö. GDG 2002). Die Gemeinde behält sich vor, gegebenenfalls Bewerbungsgespräche zu führen und einen Eignungstest durchzuführen. Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist eine Vorauswahl möglich. Ein Ersatz für eventuell entstehende Aufwendungen für das Vorstellungsgespräch wird nicht geleistet.

 

Sie haben Interesse?

 Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 28. Juni 2024 (12.00 Uhr). Dem Bewerbungsschreiben sind Unterlagen wie Zeugnisse, usw. und ein Lebenslauf anzuschließen. Die Bewerbung samt den dazugehörigen Unterlagen können auch per E-Mail an gemeindeamt@sarleinsbach.at übermittelt werden. Für nähere Auskünfte stehen Bürgermeister Ing. Roland Bramel (Tel. 0664 / 5369025) und Amtsleiter Josef Oberpeilsteiner (Tel. 07283 / 8255 DW 11 oder 0664 / 5547538) gerne zur Verfügung.

 

Der Bürgermeister: Ing. Roland Bramel

Info 150/2024 - Stellenausschreibung Amtsleitung - Amtliche Mitteilung (3,98 MB) - .PDF